
Motorrad
- Aab 24 (20 mit A2)
- A2ab 18
- A1ab 16
- AM / Mofaab 15
Yamaha MT 07 mit 48 und 75 PS, Yamaha MT 125, Roller 50 km/h, Mofa 25 km/h. Wir schulen auch von Motorrad zu Motorrad.
Aus- und Weiterbildungsfahrschule seit 2001. Vom Mofa bis zum Bus, dazu BKF-Weiterbildung, Staplerschein und Ladungssicherung. In Neuburg, Stengelheim und Ehekirchen.
★★★★★ 4,9 aus 33 Google-Bewertungen · WhatsApp 0163 5211470
Bitte rechtzeitig telefonisch anmelden: 08433 8154 oder per WhatsApp 0163 5211470.
Jeweils 7:30 bis 15:00 Uhr in Neuburg, Münchner Str. 67. 85 € pro Modul. Einstieg jederzeit möglich.
Der Einstieg ist an jedem Tag möglich.

Beschleunigte Grundqualifikation
Start: Samstag, 9. Januar 2027
Mobil sein macht Spaß mit unseren Ausbildungsfahrzeugen. Schnellkurse gibt es für alle Führerscheine.

Yamaha MT 07 mit 48 und 75 PS, Yamaha MT 125, Roller 50 km/h, Mofa 25 km/h. Wir schulen auch von Motorrad zu Motorrad.

Golf VIII, Golf VIII GTE Hybrid, Tiguan GTE Hybrid, Audi Sportback.

Ausbildung auf MAN. Auch für EU-Kraftfahrer.

Für Land- und Forstwirtschaft.
Die Schalterfahrstunden einfach in die Ausbildung integriert.
Eine stressfreie Prüfung im Automatikfahrzeug und trotzdem bereit für Schaltwagen!
Die "integrierte" Ausbildung erfolgt während der Fahrstunden. Es werden mindestens 10 Schaltfahrstunden und eine 15 minütige Testfahrt absolviert.
Hier sollen Schülerinnen und Schüler zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher und umweltbewusst zu führen.
Die weitere Ausbildung, einschließlich Prüfung, erfolgt dann im Automatikfahrzeug.
Stressfrei - kein Abwürgen des Motors - Berganfahren leicht gemacht - kein Schalten - volle Konzentration auf den Verkehr und die Hände am Lenkrad.
So sollen Schülerinnen und Schüler während der Fahrt die verbauten Assistenten bedienen können. Dies ist natürlich einfacher, wenn sie nicht zusätzlich mit dem Schalten beschäftigt sind. Konzentration auf das Wesentliche.
Mit B197!
Die B197 gilt für die deutschen Behörden als "Nachweis über die Befähigung zur sicheren verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B". Die Fahrerlaubnis der Klasse B gilt damit europaweit (und in anderen Ländern, die den EU-Führerschein anerkennen) ohne Automatikbeschränkung!
Die Eintragung gilt nur für die Klasse B - nicht für spätere Erweiterungen.
Wenn also Inhaberinnen und Inhaber des Führerscheins der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 Erweiterungen auf andere Klassen machen möchten (z.b. Anhänger oder LkW) dürfen sie diese nur mit Automatik fahren.
Für eine Erweiterung ohne diese Automatikbeschränkung müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Prüfung mit einem Schaltwagen dieser Klasse absolvieren.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt)
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs-motoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeug-kombination 12.000 kg nicht übersteigt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
Eingeschlossene Klasse: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 Meter beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Für Berufskraftfahrer, Betriebe und alle, die mehr können wollen. Auf Wunsch auch intern in Ihrer Firma.

Einweisung am digitalen Kontrollgerät - seit 02.03.2016 Unterweisungspflicht bei EG-Kontrollgeräten
Ziel: Einweisung am digitalen Kontrollgerät, Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften
Ziel: Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik im Lkw sowie richtiges Verhalten in Grenzsituation
Ziel: Einweisung am digitalen Kontrollgerät, Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften
Ziel: Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik im Lkw sowie richtiges Verhalten in Grenzsituation
Ziel: Sensibilisierung der Fahrer für ihre Rolle als Repräsentanten des Unternehmens
Ziel: Sensibilisierung der Fahrer für ihre Rolle als Repräsentanten des Unternehmens
Ziel: Einweisung am digitalen Kontrollgerät, Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften
Ziel: Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik im Lkw sowie richtiges Verhalten in Grenzsituation
Bitte per Telefon, WhatsApp oder e-mail anmelden.
Vielleicht erzählen Sie es einfach bei Freunden, Bekannten und Kollegen weiter. Wir freuen uns, mit Ihnen arbeiten zu dürfen.
Evtl. Kosten für Lehrmaterialien pro Teilnehmer (freiwillig).
Gerne unterbreite ich Ihnen auch ein persönliches Angebot.
Diese Module können auch intern in Ihrer Firma abgehalten werden. (die erforderliche Genehmigung Ihrer Räume können wir für Sie beantragen)
Wir bieten flexible Termine und eine qualifizierte Ausbildung, auch Praxistermine möglich!
Ich stehe Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein wird seit Mai 2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis abgelöst.
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern
Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung
Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein.
Etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden.
Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung.
Bitte per Telefon, WhatsApp oder e-mail anmelden.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden.
Die Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Das Aufbauseminar wird in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt.
Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden.
Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Fahrzeit mindestens 30 Minuten.
In den Kursen werden die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür diskutiert.
Unsere hell und freundlich gestalteten Unterrichtsräume sind mit moderner Unterrichtstechnik ausgestattet. Die Pläne gibt es auch in den Fahrschulen.
Münchner Straße 67, 86633 Neuburg
Tel. 08431 646778
Unterricht Montag und Mittwoch, 19:00 bis 20:30 Uhr
Route planen
Neuburger Straße 16, 86669 Stengelheim
Tel. 08431 646778
Unterricht im Wechsel Dienstag und Donnerstag, 18:30 bis 20:45 Uhr
Route planen
Neuburger Straße 16, 86676 Ehekirchen
Tel. 08433 8154
Unterricht im Wechsel Dienstag und Donnerstag, 18:30 bis 20:45 Uhr
Route planen
Zusatz 1: Technische Bedingungen. Zusatz 2: Fahren mit Zügen, Umwelt.
Die wichtigsten Fragen rund um den Führerschein. Die aktuelle Preisliste hängt in allen Fahrschulen aus.
Die gesetzlichen Pflichtstunden sagen nichts über die tatsächlich nötige Zahl aus. Vor den Sonderfahrten sind Übungsstunden nötig, ohne genug Übung, etwa im Stadtverkehr, klappt die Prüfung nicht. Wie viele es sind, hängt von Begabung und Talent ab, deshalb ist eine Kostenprognose nicht möglich.
Grundgebühr (inklusive Theorieunterricht), eventuell Lehrmaterial, Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben), normale Fahrstunden (je nach Talent und Fleiß), theoretische und praktische Prüfung. Die Preisliste hängt in den Fahrschulen aus.
Dazu kommen: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle, Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, TÜV-Gebühren für die Prüfungen, gegebenenfalls ärztliche Untersuchungen und Gutachten.
Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium sein, denn niemand kann vorher sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kostet.
Für C und D zusätzlich: augenärztliche Untersuchung, Ausbildung in Erster Hilfe, ärztliche Untersuchung. Für D: betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten.
Bearbeitungsdauer 6 bis 8 Wochen, erst danach ist die Prüfung möglich. Adresse und Öffnungszeiten der Führerscheinstelle gibt es bei der Anmeldung.
Der Prüfauftrag gilt 1 Jahr, in dieser Zeit muss die Theorie bestanden sein. Die bestandene Theorie gilt wieder 1 Jahr für die Praxis. Theorieunterricht und Sonderfahrten gelten 2 Jahre. Nach einer nicht bestandenen Prüfung 2 Wochen Wartezeit, die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt.
Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern, ihr eigenes Können überschätzen sie oft - kritische Situationen unterschätzen sie.
Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher.
Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer/innen und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln.
Die Grundidee dabei heißt: Mehr Praxis - mehr Beratung - mehr Erfahrung oder anders gesagt, weniger Risiko - weniger Gefahren - weniger Unfälle
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule.
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (darin enthalten: Führerscheinklassen L und AM) wie bisher, nur ein Jahr früher.
Voraussetzung für den Führerscheinbewerber: Keine Bedenken die gegen die Fahreignung sprechen.
Als Begleitperson kommen ein oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) in Frage, die folgende Auflagen erfüllen:
Das 30. Lebensjahr muss vollendet sein.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung.
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Aushändigung einer Prüfbescheinigung (kein Kartenführerschein).
Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung und Sammeln von Fahrpraxis.
Die jungen Fahrer sind verantwortungsvolle Fahrzeugführer und dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
Die Fahrberechtigung besteht für Deutschland und Österreich.
Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Alkohol-Promillegrenze gilt auch für die Begleitperson.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Uneingeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden. Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig und kann innerhalb dieser Zeit am Landratsamt abgeholt oder über Direktversand zugeschickt werden.
Der erste Führerschein wird für zwei Jahre auf Probe erteilt. Durch Fehlverhalten im Straßenverkehr kann sich die Probezeit auf 4 Jahre verlängern. Statistisch gesehen kommen mehr als 80% aller Fahranfänger ohne größere Probleme durch diese wichtige Phase.
Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe außer in den Klassen L, M, S und T. Das bedeutet, dass nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden muss.
Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Punkte in Flensburg abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr entzogen.
Starten statt warten Mit STARTHILFE kannst Du sofort mit dem Führerschein anfangen und musst nicht erst warten bis das Sparschwein dick und rund ist.
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Die Abwicklung ist unkompliziert und die für einen Kreditvertrag üblichen Formalitäten sind schnell erledigt. Du benötigst nur Kopien Deines Personalausweises und Deiner EC-Maestro Karte.
Für STARTHILFE müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Nicht alle, die einen Führerschein mit STARTHILFE finanzieren möchten, erfüllen die Voraussetzungen als Kreditnehmer. Deshalb gibt es STARTHILFE nicht nur für einen, sondern auch für zwei Kreditnehmer.
Wenn Du die Voraussetzung für STARTHILFE nicht vollständig erfüllst, kannst Du dir einen STARTHILFE Partner suchen. Das kann ein Verwandter, ein Freund oder auch ein Bekannter sein. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht Voraussetzung.
Dann muss eine andere Person (z.B. Vater oder Mutter) den Kreditantrag für Dich stellen. Wenn diese Person nicht die Voraussetzungen aus dem Quick-Check erfüllt, sollte noch ein zweiter Kreditnehmer auf dem Antrag stehen.
Bist Du bereits 18 und noch in Ausbildung oder Schüler, kannst Du als zweiter Kreditnehmer auftreten.
(Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen gehören nicht zum Netto-Einkommen)
Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten.(Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer in der Probezeit, Hausfrauen, Arbeitslose, Zivil- und Wehrdienstleistende brauchen einen STARTHILFE Partner. Für Antragsteller mit Einkommen aus freiberuflicher/selbstständiger Tätigkeit gelten Sonderregelungen)
Deutsche Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung
Glückwunsch, jetzt heißt es nur noch Antrag stellen und los geht's !!!
Einfach den Antrag beim Fahrlehrer holen, dieser geht zusammen mit Dir die Formalitäten durch.
Ich habe heute meine praktische Führerscheinprüfung bestanden! Vielen Dank an die beste Fahrschule für die tolle Betreuung und Unterstützung. Ein besonderer Dank geht an meinen Fahrlehrer Marco.
Super Fahrschule, super nette und humorvolle Lehrer und der Inhaber ist auch super nett. Golf 8 fahren ist auch bequem, und die Stimmung passt immer.
Meine Frau hat bei einer anderen Fahrschule die praktische Prüfung 5 Mal nicht bestanden. Diese Fahrschule hat ihr wieder Mut gemacht und beim 2. Mal hat alles geklappt. Sehr professionell und ein super Fuhrpark.
Ich habe den LKW-Führerschein inkl. Module dort gemacht und mein Sohn den Roller-Führerschein. Klare Ausbildung, aktuelle Schulungsunterlagen, kurzweiliger Unterricht. Bei den Modul-Schulungen noch leckere Verpflegung dazu.
Das Fahrschulteam Claus Ottillinger gibt es seit Juli 2001. Optimal ausgebildet bekommst du bei uns die nötige Sicherheit im Straßenverkehr. Fahranfängerseminare gibt es bei uns ebenso wie Ausbildung mit moderner Technik. Schau's dir einfach an!

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